Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für fotografische, filmische, regieführende und audiovisuelle Dienstleistungen von Doron Nadav
(Stand: August 2025, Wien)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Doron Nadav (Fotografie, Regie, Film, audiovisuelle Produktionen). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Ein Angebot ist 14 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben. Mit schriftlicher Annahme des Angebots (per E-Mail ausreichend) kommt der Vertrag zustande.
3. Leistungen und Mitwirkungspflichten
Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Dazu zählen insbesondere Fotografie, Regiearbeiten, Konzeption, Film- und Videoproduktionen sowie audiovisuelle Gesamtproduktionen. Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Genehmigungen, Personen und Räume rechtzeitig bereitzustellen. Unterbleibt dies schuldhaft, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen; entstehende Mehrkosten können zusätzlich verrechnet werden.
4. Honorare und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
5. Eigentumsvorbehalt und Lieferung
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Materialien (z. B. finale Dateien) Eigentum von Doron Nadav. Die endgültigen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
Eine Herausgabe von unbearbeiteten Rohdaten (RAW-Dateien oder ungeschnittenem Videomaterial) ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer es wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
6. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an den gelieferten Werken (Fotos, Filme, audiovisuelle Produktionen) für die im Angebot vereinbarte Dauer, Region und Zwecke.
Abweichende zeitliche, inhaltliche oder räumliche Beschränkungen werden individuell im Angebot oder Vertrag festgelegt.
Jegliche Weitergabe oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Urhebers.
Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Fotografen/Regisseurs bleibt gewahrt. Eine angemessene Namensnennung (z. B. im Impressum, Abspann oder bei Veröffentlichungen) wird vereinbart, soweit dies branchenüblich ist.
Sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, ist Doron Nadav berechtigt, Werke für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Portfolio, Social Media) zu verwenden.
7. Ausfall- und Verschiebungsregelung
Mit schriftlicher Annahme des Angebots kommt der Auftrag zustande.
Bei Absage durch den Auftraggeber fallen folgende Ausfallpauschalen an, um geblockte Zeit und bereits entstandene Aufwände abzudecken:
- ab Angebotsannahme: 25 % des Auftragswerts
- 14–7 Tage vor dem Termin: 50 % des Auftragswerts
- weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des Auftragswerts
Eine einmalige Verschiebung des Termins aus witterungs- oder krankheitsbedingten Gründen ist kostenfrei möglich, ein Ersatztermin wird vereinbart.
8. Leistungsstörungen und höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfälle, extreme Witterung, Streiks, Pandemien) besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Bereits gezahlte Honorare werden im Fall der endgültigen Absage rückerstattet; andernfalls wird ein Ersatztermin vereinbart.
9. Haftung
Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden durch witterungsbedingte Ausfälle, Reisen, Ausfall Dritter oder vom Auftraggeber bereitgestellte Requisiten besteht keine Haftung.
Der Auftraggeber trägt die Beweislast für ein Verschulden des Anbieters. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis geltend gemacht werden, maximal bis 10 Jahre nach Werkübergabe.
10. Prüf- und Warnpflicht
Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für vom Auftraggeber bereitgestellte Produkte oder Requisiten. Eine Prüf- oder Warnpflicht besteht nicht.
11. Urheberrechtliche Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber sichert zu, dass für alle vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, abgebildeten Personen, Locations oder Marken die erforderlichen Zustimmungen Dritter vorliegen. Der Auftraggeber hält Doron Nadav von allen Ansprüchen Dritter frei.
12. Abtretung
Eine Abtretung oder Verpfändung von Rechten aus diesem Vertrag ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters möglich.
13. Archivierung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Bild- oder Filmmaterial nach Ablieferung und Abnahme längerfristig zu archivieren. Eine Archivierung erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
14. Datenschutz & Werbezustimmung
Der Auftraggeber stimmt zu, dass personenbezogene Daten für Vertragserfüllung und Betreuung gespeichert werden dürfen.
Eine Nutzung zu Marketingzwecken (z. B. Referenzlisten) ist möglich – jederzeit widerrufbar.
15. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16. Gerichtsstand und Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.
